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Motorshow Essen, Blitzer-Warner, Gebrauchtwagenkauf-Ratgeber, Car-to-Car-Kommunikation

 

 

Essen Motor-Show 1.-9.Dezember

Motorshow in Essen beginnt

Unter dem Motto „40 Jahre automobile Leidenschaft“ startet am kommenden Samstag, den 01.12. wieder die Weltmesse für Automobile, Tuning, Motorsport und Classics in Essen. Natürlich sind wir wieder mit von der Partie, darum besuchen Sie uns unbedingt in Halle 10. Wir laden Sie herzlich auf eine Erfrischung ein! Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen mit unserer Leistungsoptimierung oder lassen Sie sich von unseren Experten ausführlich beraten.

 

 

Blitzer-Warner im Navi: Illegal?

CDs an den Innenspiegel hängen, Sonnenblende herunterklappen, Kennzeichen absichtlich verschmutzen - gegen Radarfallen denken sich Autofahrer wilde und manchmal illegale Tricks aus. Dabei geht es auch einfacher: Manche Navigationssystemen haben integrierte Blitzer-Warner. Aber darf man die überhaupt einsetzen?
 
Sie sind hinter Büschen verborgen, als Mülltonne getarnt oder im Schilderwald versteckt. Fest installierte Radarfallen sorgen täglich für zahllose Bissspuren im Lenkrad geblitzter Autofahrer. Doch manche Navigationssysteme schaffen Abhilfe. Falk zum Beispiel bietet für die neue „N“-Serie einen kostenlosen Blitzer-Warner an. Möglich wird das durch eine Datenbank, in der fest installierte Radarfallen verzeichnet sind. „Der Blitzer-Warner meldet sowohl Geschwindigkeits-Blitzer als auch Ampel-Blitzer. Steht eine stationäre Verkehrsüberwachungsanlage kurz bevor, ertönt ein Warnsignal und es erscheint ein Symbol auf dem Bildschirm“, verspricht Falk in seiner Pressemitteilung und ergänzt: „So fährt man wesentlich entspannter, stellt sich frühzeitig auf kritische Situationen ein und kann das Fahrverhalten entsprechend anpassen“. 

Rechtlich bewegt man sich mit einem Blitzer-Warner auf tönernen Füßen. Falk reicht die Verantwortung denn auch gleich an die Autofahrer weiter: „Der Betrieb des ‚Blitzer-Warners’ ist im Anwendungsbereich der Straßenverkehrsordnung gemäß § 23 Absatz 1b STVO und in weiteren europäischen Ländern nicht erlaubt. Der Blitzer-Warner darf nur für die Routenplanung verwendet werden und muss während der Fahrt ausgeschaltet sein“, heißt es bei Falk. Genau dort liegt aber der Hase im Pfeffer, denn ob Navigationssysteme mit einer Blitzer-Datenbank unter den besagten Paragraphen fallen, wird unter Verkehrsrechtlern noch heiß diskutiert.

Paragraph 23 verbietet den Betrieb von Geräten, die dafür bestimmt sind, „Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Eindeutig erwähnt werden Radarwarner und Laserstörgeräte. Solche Geräte kann die Polizei sogar beschlagnahmen. Navigationssysteme mit Blitzer-Warner beziehen ihre Informationen allerdings von einer Datenbank, senden also keine Störsignale aus und können auch keine mobilen Radarfallen erkennen. Zudem könnte man argumentieren, dass solche Systeme die Verkehrssicherheit erhöhen. Denn schließlich werden stationäre Blitzer angeblich vor allem an Unfallschwerpunkten aufgebaut. Damit würden Blitzer-Warner zu einer vorsichtigeren Fahrweise führen und das Unfallrisiko mindern. Bei mobilen Radarfallen arbeitet die Polizei in manchen Regionen sogar mit Radiosendern zusammen, um das gleiche Ziel zu erreichen.

Andere Rechtsauffassungen sehen die Sachlage genau umgekehrt. Der ADAC spricht sich  gegen Blitzer-Warner für Navis aus: „Geräte, die geeignet sind, vor Einrichtungen der Verkehrsüberwachung zu warnen, sind verboten. Sie können gemäß Polizeiaufgabengesetz beschlagnahmt und ersatzlos vernichtet werden, unabhängig davon, ob sie in Benutzung waren oder nicht. Dem Nutzer drohen ein Bußgeld von 75 Euro und 4 Punkte“, erklärt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. „Aufgrund dieser klaren gesetzlichen Regelung und der damit verbundenen Risiken lehnt der ADAC solche Geräte ab. Sie bieten im übrigen auch keinen Schutz vor Bußgeldern. Im Gegenteil: Sie wiegen den Benutzer in falscher Sicherheit, weil eben nicht alle Überwachungsmaßnahmen angezeigt werden. Gleichzeitig verleitet die scheinbare Sicherheit zu einer risikoreicheren Fahrweise“, so Maurer. Dass das Interesse an Blitzer-Warnern enorm ist, ist für den Automobilclub allerdings kein Wunder: „Regelmäßige Maßnahmen der Verkehrsüberwachung sind nach Meinung des ADAC wichtig, um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu gewährleisten. Dafür hat auch die überwiegende Mehrheit der Autofahrer Verständnis. Die Versuche, sich den Maßnahmen der Verkehrsüberwachung durch technische Hilfsmittel zu entziehen, ist allerdings auch als Folge der Tatsache zu sehen, dass viele Überwachungsmaßnahmen nicht der Erhöhung der Sicherheit, sondern der reinen Abzocke dienen“, erklärt Maximilian Maurer.

Auch Navi-Spezialist Falk hat offenbar erkannt, wieviel Zündstoff im Thema steckt. Der Blitzer-Warner der N-Serie sei nicht automatisch in Betrieb, erklärt Annette Bolte von der Talkabout Communications GmbH, die Pressearbeit für Falk betreibt. Damit man die Funktion nutzen kann, müsse man die Daten erst aus dem Internet herunterladen und den Blitzer-Warner vor jeder Fahrt neu aktivieren. Auch andere Navi-Hersteller wie Michelin bauen auf die Download-Lösung, solange noch keine rechtliche Klarheit besteht. Die Informationen über stationäre Blitzer bekomme Falk von einem privaten Dienstleister, erklärt Annette Bolte. Man habe dafür den „aktuellsten und zuverlässigsten“ ausgesucht.

Richtig kompliziert kann es werden, wenn man aufgerüstete Navigationssysteme im Ausland benutzen will. In der Schweiz zum Beispiel haben die Behörden einem besonders raffinierten Blitzerschutz-Trick vor kurzem einen Riegel vorgeschoben. „Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit großer Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt“, ärgert sich das Schweizer Bundesamt für Straßen (ASTRA). Denn derart „getunte“ Geräte können weit mehr als einfache Datenbanken: „Verbinden die Automobilisten ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innerhalb weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen.“ Seit Anfang des Jahres dürfen Navis mit solchen Zusatzfunktionen in der Schweiz deshalb weder gekauft noch benutzt werden. Das Verbot umfasst aber auch Systeme, die nur vor fest installierten Radarfallen warnen. Wer erwischt wird, muss mit der Gründlichkeit der Schweizer Behörden rechnen: „Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Buße und lassen die Geräte einziehen und vernichten“, teilt das Bundesamt für Straßen mit.

 

 

 

Ratgeber Gebrauchtwagenkauf im Internet -
Vorsicht vor Betrügern

Rund 30 Prozent aller Gebrauchtwagenkäufe werden inzwischen online abgewickelt. Das Internet hat auf der Suche nach einem Second-Hand-Auto viele neue Möglichkeiten eröffnet – zieht aber auch Trickser und Gauner an. Die Fachleute vom TÜV SÜD haben einige wichtige Regeln für die Gebrauchtwagensuche im Internet zusammengestellt. 

Skepsis bei Schnäppchen: Der Wagen hat in der Relation zum Preis erstaunlich wenige Kilometer auf dem Tacho, ist erstaunlich jung, in erstaunlich gutem Zustand und hat eine erstaunlich umfangreiche Ausstattung? Dann sollte der Interessent besonders skeptisch sein, so der Tipp von TÜV SÜD. Bei der Recherche im Web ist es auf jeden Fall ratsam, mit einer gängigen Fahrzeug-Bewertungsliste oder einem Online-Bewertungstool zu arbeiten. Fokus auf Fotos: Dank bebilderter Online-Anzeigen kann man sich von dem Gebrauchtwagen ein umfassendes Bild machen. Vorsicht ist auf jeden Fall geboten, wenn recht viele Fotos eines Autos ins Netz eingestellt, aber bestimmte Details oder Ansichten des Fahrzeugs nicht gezeigt werden. Gibt es zahlreiche Aufnahmen, dann sollte laut TÜV SÜD die Karosserie von jeder Seite und auch Bilder vom Innenraum zu sehen sein.

Liste ohne Lücken: Alter, Laufleistung, Ausstattung, Motorisierung, mit oder ohne Unfall im Lebenslauf: Das sind Pflichtangaben für eine Fahrzeug-Verkaufsanzeige. Auf die lückenlose Einhaltung der Serviceintervalle sollte geachtet werden, so die Fachleute von TÜV SÜD. Eine sehr gute Orientierungshilfe bei der Auswahl eines Gebrauchtwagens ist der Hinweis auf das Gebrauchtwagen-Zertifikat von TÜV SÜD. Die Experten an den Service-Centern von TÜV SÜD nehmen vor der Zertifikatserstellung die Technik des Fahrzeugs unter die Lupe und dokumentieren dessen Allgemeinzustand. Alarm bei Anzahlung: Hände weg! Wenn der Online-Händler für den Gebrauchtwagen eine Anzahlung fordert, damit das vermeintliche Schnäppchen dem Käufer auch sicher ist. Ohne Sicherheit keine Vorauszahlungen leisten, so der Appell der TÜV SÜD-Fachleute.

Konzentration auf Kommunikation: Das Internet ermöglicht den Gebrauchtwagenhandel über Grenzen hinweg. Der Verkäufer sollte aber auch telefonisch erreichbar sein, damit mögliche Fragen geklärt werden können. Vorsicht, wenn sich beim Telefonat große Sprachbarrieren auftun. Verkäufer und Käufer sollten dasselbe Verständnis vom Zustand des Wagens und von den Zahlungskonditionen haben. Augenmerk auf Augenschein: Das Internet ist ein prima Medium, um überregional nach einem Wagen aus zweiter Hand zu suchen und Angebote zu vergleichen. Wer sich für ein Modell entschieden hat, sollte aber auf keinen Fall auf den Praxistest vor Ort verzichten, so der Ratschlag der Profis von TÜV SÜD. Erleichtern könne das Internet freilich die Antwort auf die Frage: Soll ich tatsächlich die weite Reise zur Besichtigung antreten? Lautet die Antwort Ja, dann auf jeden Fall zeitnah abklären, ob das Fahrzeug tatsächlich noch zu haben ist.

 

 

 

Lasst Autos sprechen!

Schreckensszenario: Ein Unfall in einer unübersichtlichen Autobahnausfahrt und keine Chance mehr auszuweichen. Zukünftig sollen vorausfahrende Fahrzeuge warnen.

Ist die Ölspur oder der Unfall an unübersichtlicher Stelle nicht zu erkennen, ist ein Unfall bislang  zumeist unvermeidlich. Schwere Sach- und Personenschäden sind zumeist die logische Folge - Tag für Tag. Im schlimmsten Fall fahren weitere nachfolgende Fahrzeuge ebenfalls in die Unfallstelle. Zukünftig könnten solche Unfälle der Vergangenheit angehören. Car-to-Car- oder Ad-hoc-Kommunikation haben rein gar nichts mit Autotelefonen oder Freisprechanlagen zu tun. Stattdessen sorgt das Verständnis von Autos untereinander für ein ungeahntes Maß an zusätzlicher Sicherheit. Alle großen Autohersteller entwickeln seit Jahren an intelligenten Kommunikationssystemen. „Mit der Car-to-Car-Technologie erweitern wir den Wahrnehmungsbereich des Fahrers, ohne ihn abzulenken oder gar zu entmündigen“, so Hans-Georg Frischkorn, bei General Motors zuständig für die Technologie-Entwicklung.

Ist ein Fahrzeug an einem Unfall beteiligt, muss infolge von Unfall oder Baustelle abbremsen oder ausweichen, gibt es die Informationen in Sekundenbruchteilen an die nachfolgenden Fahrzeuge weiter. So können sich die Fahrer bereits frühzeitig auf das Ereignis einstellen, das sie meist weder sehen noch erahnen können. Die Informationen aus dem Fahrzeug selbst stammen aus Regelsystemen und Sensoren wie ABS, Airbags, ESP, Regen- / Lichterkennung und Abstandstempomat. Um den genauen Standort des Fahrzeugs zu bestimmen, muss der Wagen zusätzlich mit einem GPS-Sender, bestenfalls einem Navigationssystem ausgestattet sein. Prof. Dr.-Ing. Horst Wieker von der Hochschule des Saarlandes: „Die Kosten hierfür liegen bei 300 bis 400 Euro.“ Die Fahrzeugdaten werden zusammengefasst und nach einer logischen Kombination an andere Verkehrsteilnehmer weitergegeben. Beispiel: Drehen Räder durch und sind Scheinwerfer sowie Scheibenwischer eingeschaltet, kann man von einer glatten Fahrbahnoberfläche ausgehen. Diese Datenfusion wird ähnlich einem drahtlosen Computernetzwerk per Wireless Lan (WiFi) von Auto zu Auto nach hinten geschickt. Vorteil: durch die Übertragung entstehen keine operationellen Kosten. Die Systeme von Opel, Volvo, BMW oder Daimler arbeiten dabei komplett eigenständig. So wird der Fahrer nicht unnötig durch die Übermittlung und vom Verkehr abgelenkt. Bekommt er selbst eine sicherheitsrelevante Information auf einem Display, kann er diese umsetzen und seine Fahrweise an das Gefahrenmoment anpassen.

Die Car-to-Car-Kommunikation geht mittelfristig noch einen Schritt weiter. Droht das eigene Auto ein Stoppschild zu überfahren oder macht das vorausfahrende Fahrzeug eine Vollbremsung, wird der Fahrer über Notsignale wie einen vibrierenden Sitz oder ein großes Leuchtsignal im Display gewarnt. Ist der Zusammenprall wahrscheinlich, folgt eine automatisch eingeleitete Notbremsung. Zukünftig werden Fahrzeuge nicht nur in Notfallsituationen miteinander kommunizieren. Ebenso können Informationen über Staus, Baustellen, Parkplätze oder Verkehrshindernisse schnell untereinander weitergegeben werden. In Sekundenbruchteilen ermittelt das Navigationssystem eine Ausweichroute, weil in der zu befahrenden Straße 500 Meter entfernt gerade der Müllwagen hält und für einen Stau sorgt. Die Technik der Car-to-Car-Kommunikation dürfte innerhalb weniger Jahre Einzug in die Autos von morgen halten. Hersteller wie Opel / GM, BMW oder Daimler sind mit ihren Entwicklungen bereits weit fortgeschritten. Lange Zeit war es unsicher, wann sich die verschiedenen Hersteller von Fahrzeugen und Kommunikationssystemen auf einen einheitlichen Übertragungsstandard einigen. Denn Sicherheit ist nur dann gegeben, wenn die Autos markenübergreifend miteinander sprechen können. Diese Probleme scheinen nunmehr jedoch ausgeräumt. „Es ist wichtig, dass alle Autohersteller an einem Strang ziehen. Nur so bringt eine Kommunikation zwischen verschiedenen Fahrzeugen etwas“, so Prof. Dr.-Ing. Horst Wieker.

Die Reichweiten der Informationenstränge liegen derzeit bei 300 bis 1.000 m; sollen zukünftig jedoch noch weiter wachsen. Doch selbst geringe Reichweiten bringen einen hohen Alltags- und Sicherheitsnutzen, da jedes Fahrzeug nicht nur als Sender oder Empfänger, sondern auch als Vermittler fungiert und relevante Daten an andere Fahrzeuge weitergibt. Um eine komplette Abdeckung des Straßenverkehrs zu haben, müssten nach Aussagen von Experten rund 15 bis 20 Prozent der Fahrzeuge kommunikationsfähig sein.