Chiptuning eintragen lassen: Mehr Sicherheit mit TÜV-Teilegutachten

Geprüfte und zertifizierte Mehrleistung für Ihr Fahrzeug

Seit über 140 Jahren gilt der TÜV als die Prüfungsorganisation für KFZ-Verkehrssicherheit. Zu den TÜV-Organisationen zählen auch private Unternehmen wie etwa Dekra, KÜS oder die GTÜ. Für das DTE-Chiptuning führt der TÜV Austria Prüfungen durch und erstellt anhand der gemessenen Werte TÜV-Teilegutachten.

Im Teilegutachten werden die gemessenen Werte der Leistungsoptimierung, die Prüfergebnisse und weitere technischen Daten für Kunden aufgeführt. Bei einer Prüforganisation kann man dann das Chiptuning eintragen lassen.

Mit TÜV-Teilegutachten: So lassen Sie Ihr Chiptuning eintragen

Nach der durchgeführten Änderungsabnahme bescheinigt das Teilegutachten die Einhaltung der Vorschriften der StVZO. Mit einem TÜV-Teilegutachten stellt der Fahrer also sicher, dass die Fahrzeugkomponenten auch nach dem Tuning allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Durch die Beigabe eines Teilegutachtens versichert der Hersteller des Tunings die Übereinstimmung von Prüfmuster und Produkt.

Mit dem ausgestellten Teilegutachten kann der Fahrer eine Ergänzung der Fahrzeugpapiere beantragen und das Chiptuning bei einer Prüforganisation eintragen lassen. Mit einer Eintragung der geprüften Mehrleistung lässt sich die komplette Performance des DTE-Chiptuning genießen.

Derzeit führt DTE Systems für mehr als 4.000 Fahrzeugmodelle passende TÜV-Teilegutachten. Dafür unterhält DTE Systems ein Qualitätssicherungssystem, das allen gesetzlichen Anforderungen, die an Automobilhersteller und -zulieferer gestellt werden, erfüllt.

 

Im Detail: Das Teilegutachten für ein DTE-Tuning

  • Motorleistung: Die gesteigerte Motorleistung nach dem DTE-Chiptuning wird für das jeweilige Fahrzeug unabhängig geprüft und dokumentiert.
  • Abgasverhalten: Mit der DTE Systems Leistungssteigerung bleibt das Abgasverhalten gegenüber dem Serienzustand unverändert in den gesetzlichen Normen. Auch die serienmäßigen Einstellwerte für die Abgasuntersuchung bleiben erhalten. Eine CO2-Vergleichsmessung bestätigt die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.
  • Fahrverhalten: Das serienmäßige Fahrwerk ist auch für die leistungsgesteigerte Fahrzeugversion geeignet.
  • Geräuschverhalten: Mit der Leistungssteigerung entsprechen die ermittelten Stand- und Fahrgeräuschwerte allen geltenden Bedingungen für Serienfahrzeuge.
  • Bremsanlage: Auch bei erhöhter Motorleistung werden alle Anforderungen der Richtlinien für die Bremsanlage erfüllt.
  • Höchstgeschwindigkeit: Die durch die Motoroptimierung gesteigerte Höchstgeschwindigkeit wird ermittelt und im Teilegutachten festgehalten.
  • Anhängelast: Alle serienmäßigen Anhängelasten gelten auch mit der DTE-Leistungssteigerung unverändert.
  • Elektromagnetische Verträglichkeit: Die umgerüsteten Fahrzeuge entsprechen weiterhin allen Vorschriften der Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit

Sich möchten Ihr Chiptuning eintragen lassen oder haben Fragen zu unserem Teilegutachten? Dann rufen Sie uns unter der kostenlosen Servicenummer 0800-77 111 88 an oder schreiben uns eine E-Mail an [email protected].

In unserer Fahrzeugauswahl finden Sie jetzt Ihr passendes Tuning-System.